Was wird bezuschusst?
Fahrten mit dem ÖPNV zu Jugendhaus-Aktionen.
Für wen gilt der Zuschuss?
Der Zuschuss gilt für Einzelpersonen (allein oder in der Gruppe) aus dem gesamten Dekanat Karlsruhe, die per ÖPNV zu Aktionen des Jugendhauses kommen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wir erstatten dir die Kosten für deine Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Im Jugendhaus ist ein Fahrtkosten-Briefkasten installiert. In diesen Briefkasten wirfst du deine Fahrkarte gemeinsam mit einem formlosen Antrag (getackert oder im Briefumschlag). Es reicht, wenn auf dem Antrag dein Name, deine Bankverbindung sowie die Veranstaltung steht, an der du im Jugendhaus teilgenommen hast. Selbstverständlich kannst du die Fahrkarte auch irgendwann nach der jeweiligen Veranstaltung einreichen, um sie noch für die Rückfahrt zu nutzen.
