Ehrenamtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit katholischer Jugendarbeit fördern die Persönlichkeitsentwicklung und bieten ein breit gefächertes Lernumfeld für Teilnehmende und Leitende gleichermaßen. Dass es nötig ist Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für dieses Ehrenamt zeitweise einen Freiraum zu schaffen, haben Schulen, Arbeitgeber, der Staat und andere Träger erkannt. Deshalb gibt es die Möglichkeit, für bestimmte Projekte – wie zum Beispiel die Teilnahme an einem Grundkurs oder Durchführung eines Ferienlagers – eine Freistellung (ehemals Sonderurlaub) für den entsprechenden Zeitraum zu beantragen.
Für wen können Freistellungen ausgestellt werden?
Für alle in Karlsruhe und Ettlingen, die in der katholischen Jugendarbeit aktiv sind. Angestellte, Auszubildende, Beamte.
Schulbefreiungen werden nicht vom BDKJ ausgestellt. Wer eine Schulbefreiung möchte kann sich an die Hauptamtlichen (mail@jugendhaus-ka.de) wenden.
Wie erfolgt die Beantragung?
Wenn Du eine Freistellung für ein Angebot der katholischen Jugendarbeit in Karlsruhe und Ettlingen beantragen willst, kannst Du Dich gerne mit Deinem Anliegen unter der Email-Adresse freistellung@jugendhaus-ka.de melden. Dazu muss angegeben werden:
- Adresse der Antragsteller*in
- Adresse und Name Ansprechpartner*in (Arbeitgeber)
- Art der Veranstaltung
- Dauer der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
Hinweis: Die Anträge sind bei der die Freistellung gewährenden Stelle mindestens einen Monat vor Beginn der Freistellung einzureichen. Der Antrag sollte daher mit genug Vorlauf bei uns eingehen.
Rechtliche Grundlage
Gemäß des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts kann die Freistellung bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr betragen. Bei Personen, die sich in der Ausbildung befinden, kann die Freistellung bis zu fünf Kalendertagen betragen.
Für die Dauer der Freistellung besteht kein Anspruch auf Entlohnung. Die Freistellung kann höchstens für drei Veranstaltungen im Kalenderjahr beantragt werden
Quelle: Die Regierung des Landes Baden-Württemberg
